Der Verkauf eines Eigenheims kann eine finanzielle Entscheidung darstellen, und die damit verbundenen Steuern können den Gewinn erheblich beeinflussen. In diesem Blogbeitrag erläutern wir, wie Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung potenziell steuerfrei verkaufen können, basierend auf den Regelungen zur Immobilienertragssteuer in verschiedenen Situationen.
Was versteht man unter Immobilienertragssteuerfreiheit beim Verkauf von Immobilien
Die Immobilienertragssteuer (ImmoESt) wird auf den Gewinn aus dem Verkauf von Immobilien erhoben. Es gibt jedoch Möglichkeiten, diese Steuer zu umgehen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Bedingungen für den steuerfreie Verkauf Ihrer Immobilie
Hauptwohnsitzregelung
Wenn Sie innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem Verkauf kontinuierlich in der Immobilie gewohnt haben oder innerhalb der letzten zehn Jahre insgesamt fünf Jahre dort Ihren Hauptwohnsitz hatten, können Sie von der ImmoESt befreit werden.
Ausnahmen bei größeren Grundstücken
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Größe des Grundstücks. Ist das Grundstück größer als 1000m², so fällt für den übersteigenden Teil eine 30%ige Steuer an, es sei denn, es handelt sich um ein so genanntes „Altgrundstück“.
Verkauf nach Auszug
Auch wenn Sie bereits aus der Immobilie ausgezogen sind, bleibt Ihnen ein Zeitfenster von einem Jahr, um die Immobilie steuerfrei zu verkaufen, vorausgesetzt, die anderen Bedingungen für eine Steuerbefreiung sind erfüllt.
Spezielle Fälle von Verkäufen
Immobilien richtig verkaufen – so gelingt´s
Bei Primo stehen Ehrlichkeit, Wertschätzung, Verantwortung und Professionalität im Mittelpunkt unseres Handelns. Diese Grundwerte garantieren Ihnen, dass Sie in uns einen verlässlichen Partner für den Verkauf Ihrer Immobilie finden.
Erbschaft und Verkauf
Ein interessantes Szenario ergibt sich bei Erbschaften. Wenn eine Wohnung geerbt und anschließend verkauft wird, kann der Verkauf unter bestimmten Bedingungen steuerfrei sein, etwa wenn der Erbe die Wohnung vor dem Verkauf entsprechend als Hauptwohnsitz genutzt hat.
Unterschied zwischen Hauptwohnsitzbefreiung und Herstellerbefreiung
Die Hauptwohnsitzbefreiung bezieht sich auf den Wohnsitz des Verkäufers vor dem Verkauf. Die Herstellerbefreiung hingegen gilt für selbst gebaute Immobilien, wobei der Grund und Boden stets steuerpflichtig bleibt.
Beispiel: Selbstbau und Verkauf
Wenn Sie ein Haus selbst gebaut haben und dieses innerhalb kurzer Zeit verkaufen möchten, könnte der Verkauf des Hauses steuerfrei sein. Die Steuerfreiheit gilt jedoch nicht für das Grundstück, es sei denn, es wurde zusammen mit dem Haus erworben und fällt unter die Herstellerbefreiung.
Mein Tipp als Immobilienmakler
Nutzen Sie Beratungsangebote
Als Immobilienmakler rate ich Ihnen, alle relevanten Unterlagen Ihrer Immobilie zu sammeln und zu einem kostenlosen Erstgespräch zu kommen. Ein gut vorbereiteter Kaufvertrag und ein Grundbuchauszug sind essentiell, um eine fundierte Beratung zu ermöglichen.
Individuelle Beratung
In einem persönlichen Gespräch kann gezielt auf Ihre Situation eingegangen und die beste Strategie für den Verkauf Ihrer Immobilie entwickelt werden. Ziel ist es, Ihnen Zeit, Geld und Nerven zu sparen.
Fazit
Der steuerfreie Verkauf einer Immobilie kann unter bestimmten Umständen möglich sein. Es ist jedoch wichtig, sich im Vorfeld genau zu informieren und professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um alle potenziellen Steuervorteile nutzen zu können. Die Kenntnis der spezifischen Regelungen zur Hauptwohnsitz- und Herstellerbefreiung ist dabei von unschätzbarem Wert.
Über den Autor
Marcel Pramhas
Inhaber Primo
Marcel Pramhas, Ihr vertrauensvoller Immobilienmakler aus Kirchdorf, ist bekannt für seine umfassende Expertise und maßgeschneiderte Vermarktungsstrategien, die den Wert Ihrer Immobilie maximieren. Mit einem starken lokalen Kunden-Netzwerk und einer effektiven digitalen Vermarktung unterstützt Pramhas Sie dabei, die Herausforderungen des Immobilienmarkts zu meistern und Ihre Immobilie erfolgreich zu verkaufen.
Wie kann ich Sie unterstützen?
Ich freue mich darauf, Sie bald persönlich kennenzulernen.