Die österreichische Bundesregierung hat kürzlich einen bedeutenden Schritt zur Unterstützung von jungen Menschen und Familien gemacht, indem sie die Gebühren für die Eintragung von Eigentumsrechten im Grundbuch und Pfandrechten für Personen, die eine Immobilie als Hauptwohnsitz nutzen, abgeschafft hat. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Erwerb von Wohnraum finanziell attraktiver und zugänglicher zu machen.
Was bedeutet die neue Regelung für Sie?
Die Regierung hat beschlossen, die Grundbuch- und Pfandrechteintragungsgebühren für Immobilien bis zu einem Kaufpreis von 500.000€ komplett zu streichen. Finanzminister Magnus Brunner betont, dass dadurch „wieder erschwinglicher Wohnraum geschaffen werden“ kann und es sich um „einen wichtigen Schritt zur Unterstützung der Bildung von Eigenheimen“ handelt.
Für Immobilienkäufer bedeutet dies eine direkte Ersparnis von bis zu 11.500€, die bei den ansonsten fälligen Gebühren angefallen wären. Diese Regelung gilt allerdings nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Voraussetzungen für die Gebührenbefreiung
Um von der Gebührenbefreiung profitieren zu können, müssen Käufer einige wichtige Kriterien erfüllen:
Hauptwohnsitz
Die Immobilie muss als Hauptwohnsitz der kaufenden Partei dienen.
Privatperson
Der Käufer muss eine natürliche Person sein.
Verpflichtung zur Dauer des Wohnsitzes
Nach der Anmeldung des Hauptwohnsitzes ist der Käufer verpflichtet, mindestens fünf Jahre in der Immobilie zu wohnen. Bei vorzeitiger Aufgabe des Wohnsitzes könnten die erlassenen Gebühren zurückgefordert werden.
Diese Bedingungen sollen sicherstellen, dass die Förderung jenen zugutekommt, die langfristig in ihrem Eigentum leben möchten.
Berechnung Ihrer Ersparnis
Die Ersparnis errechnet sich aus den normalerweise fälligen Gebühren für die Grundbucheintragung (1,1%) und die Pfandrechteintragung (1,2%). Bei einem Immobilienkauf von bis zu 500.000€ summiert sich dies auf eine Gebührenersparnis von bis zu 2,3% des Kaufpreises, was maximal 11.500€ entspricht.
Zeitlicher Rahmen und Stichtage
Die Gebührenbefreiung ist zeitlich begrenzt. Sie gilt für Eintragungsanträge, die zwischen dem 1. April 2024 und dem 30. Juni 2026 eingehen. Käufer sollten daher den Kauf und die notwendigen Formalitäten innerhalb dieses Zeitraums planen, um die Vorteile nutzen zu können.
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Ausblick auf weitere Unterstützungsmaßnahmen
Die Regierung plant weitere Maßnahmen, um den Immobilienmarkt attraktiver zu gestalten. Unter anderem ist eine Befreiung von der Grunderwerbssteuer im Gespräch, die zusätzlich bis zu 3,5% der Nebenkosten einsparen könnte. Ein weiteres geplantes Projekt ist ein 2000€ Bonus für professionelle Handwerkerleistungen, um gegen Schwarzarbeit vorzugehen und die Qualität von Renovierungsarbeiten zu fördern.
Zusammenfassung
Die Abschaffung der Grundbuch- und Pfandrechteintragungsgebühren ist ein großer Schritt, um Wohnraum erschwinglicher zu machen und junge Familien sowie Erstkäufer zu unterstützen. Dennoch ist es wichtig,
Über den Autor
Marcel Pramhas
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